Allgemeine Geschäftsbedingungen
für Reitunterricht und Reit-Abonnements (in Bearbeitung)
ElKiMa – Reitunterricht by Kim Grieg
Einzelunternehmen
– nachfolgend „Reitlehrerin“ genannt –
§ 1 Geltungsbereich
1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für den von ElKiMa – Reitunterricht by Kim Grieg angebotenen Reitunterricht auf Schulpferden.
2. Der Reitunterricht wird als Einzelunterricht angeboten.
3. Der Unterricht kann als einzelne Unterrichtseinheit oder im Rahmen eines Reit-Abonnements mit regelmäßig einer oder zwei Unterrichtseinheiten pro Woche vereinbart werden.
4. Bei minderjährigen Reitschülern wird der Vertrag mit dem jeweiligen gesetzlichen Vertreter geschlossen. Dieser ist Vertragspartner und für die Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen verantwortlich.
§ 2 Vertragsschluss und Unterricht
1. Art, Umfang und Häufigkeit des Reitunterrichts werden zwischen der Reitlehrerin und dem Vertragspartner vereinbart.
2. Bei einem Reit-Abonnement wird vereinbart, ob der Unterricht grundsätzlich einmal oder zweimal wöchentlich stattfindet.
3. Die Einteilung der Schulpferde erfolgt ausschließlich durch die Reitlehrerin. Dabei werden insbesondere Ausbildungsstand, Größe und reiterliche Fähigkeiten des Reitschülers sowie die Eignung und Belastbarkeit des jeweiligen Pferdes berücksichtigt.
4. Ein Anspruch auf die Zuteilung eines bestimmten Schulpferdes besteht nicht.
§ 3 Vergütung und Zahlung
1. Die Höhe der Vergütung ergibt sich aus der jeweils getroffenen Vereinbarung bzw. dem Reit-Abo-Vertrag.
2. Bei einem Reit-Abonnement wird die vereinbarte Vergütung monatlich abgerechnet.
3. Die Zahlung erfolgt per Überweisung oder PayPal.
4. Die vereinbarte monatliche Vergütung ist unabhängig davon zu zahlen, ob der Reitschüler sämtliche vereinbarten Termine wahrnimmt, soweit in diesen AGB nichts Abweichendes geregelt ist.
§ 4 Absage durch den Reitschüler
1. Kann ein vereinbarter Unterrichtstermin nicht wahrgenommen werden, muss die Absage spätestens 48 Stunden vor Beginn der vereinbarten Unterrichtseinheit erfolgen.
2. Bei rechtzeitiger Absage wird die ausgefallene Unterrichtseinheit in Absprache mit der Reitlehrerin zu einem anderen Termin nachgeholt.
3. Bei einer Absage weniger als 48 Stunden vor Unterrichtsbeginn oder bei Nichterscheinen kann die vereinbarte Vergütung für die betreffende Unterrichtseinheit berechnet werden, soweit der Termin nicht anderweitig vergeben werden konnte. Ersparte Aufwendungen werden berücksichtigt.
4. Dem Vertragspartner bleibt ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass ELKIMA durch die kurzfristige Absage überhaupt kein oder ein wesentlich geringerer finanzieller Nachteil entstanden ist.
5. Die 48-Stunden-Regelung gilt grundsätzlich auch bei Krankheit des Reitschülers.
6. Tritt eine Erkrankung kurzfristig ein und kann deshalb die 48-Stunden-Frist nicht eingehalten werden, wird im Einzelfall mit der Reitlehrerin besprochen, ob und unter welchen Voraussetzungen eine Nachholmöglichkeit angeboten werden kann. Ein Anspruch auf einen Nachholtermin besteht in diesem Fall nicht.
§ 5 Absage durch die Reitlehrerin
1. Kann die Reitlehrerin eine vereinbarte Unterrichtseinheit nicht durchführen, insbesondere aufgrund eigener Erkrankung, wird die ausgefallene Unterrichtseinheit nachgeholt.
2. Der Nachholtermin wird zwischen der Reitlehrerin und dem Reitschüler bzw. dessen gesetzlichem Vertreter abgestimmt.
3. Kann eine von ELKIMA abgesagte Unterrichtseinheit endgültig nicht nachgeholt werden, besteht kein Anspruch von ELKIMA auf Vergütung für diese Unterrichtseinheit. Eine bereits geleistete Vergütung wird entsprechend gutgeschrieben oder erstattet.
§ 6 Ausfall eines Schulpferdes
1. Kann eine Unterrichtseinheit aufgrund von Krankheit, Verletzung oder einer aus Gründen des Tierwohls erforderlichen Schonung des vorgesehenen Schulpferdes nicht durchgeführt werden und steht kein geeignetes Ersatzpferd zur Verfügung, wird die Unterrichtseinheit nachgeholt.
2. Die Entscheidung, ob ein Pferd für den jeweiligen Reitunterricht eingesetzt werden kann, trifft die Reitlehrerin unter Berücksichtigung des Tierwohls und der Sicherheit.
3. Ein Anspruch auf Unterricht auf einem bestimmten Pferd besteht nicht.
§ 7 Wetter und sonstige äußere Umstände
1. Für den Reitunterricht steht eine Reithalle zur Verfügung. Schlechtes Wetter führt daher nicht automatisch zum Ausfall des Unterrichts.
2. Die Reitlehrerin entscheidet unter Berücksichtigung der Sicherheit von Reitschülern und Pferden, ob der Unterricht ordnungsgemäß durchgeführt werden kann.
3. Muss die Reitlehrerin den Unterricht aus Sicherheitsgründen absagen, wird die Unterrichtseinheit nachgeholt.
§ 8 Sicherheit und Verhalten im Umgang mit den Pferden
1. Den Anweisungen der Reitlehrerin ist während des Reitunterrichts sowie beim Umgang mit den Schulpferden Folge zu leisten.
2. Der Reitschüler ist verpflichtet, die Reitlehrerin vor Unterrichtsbeginn über Umstände zu informieren, die einer sicheren Teilnahme am Reitunterricht entgegenstehen können.
3. Die Reitlehrerin ist berechtigt, einen Reitschüler von einer Unterrichtseinheit auszuschließen, wenn eine sichere Durchführung des Unterrichts nach ihrer Einschätzung nicht gewährleistet ist oder Anweisungen, die der Sicherheit von Mensch oder Tier dienen, nicht befolgt werden.
4. Bei minderjährigen Reitschülern sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, ELKIMA die für die sichere Teilnahme erforderlichen Informationen mitzuteilen.
§ 9 Reithelm und geeignete Ausrüstung
1. Beim Reiten ist ein geeigneter und ordnungsgemäß sitzender Reithelm zu tragen.
2. Der Reitschüler hat geeignete Kleidung und für den Reitsport geeignetes Schuhwerk zu tragen.
3. Die Reitlehrerin kann die Teilnahme am Unterricht verweigern, wenn die Ausrüstung des Reitschülers eine sichere Durchführung des Unterrichts nicht zulässt.
§ 10 Haftung
1. Reiten und der Umgang mit Pferden sind mit besonderen, nicht vollständig vermeidbaren Risiken verbunden. Pferde sind Lebewesen, deren Verhalten trotz sorgfältiger Ausbildung, Haltung und Beaufsichtigung nicht in jeder Situation vorhersehbar ist.
2. Die gesetzlichen Haftungsvorschriften bleiben unberührt.
3. ElKiMa – Reitunterricht by Kim Grieg haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, soweit diese auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung von ELKIMA, der Reitlehrerin oder deren Erfüllungsgehilfen beruhen.
4. Für sonstige Schäden haftet ELKIMA unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
5. Eine weitergehende Haftungsbeschränkung erfolgt nicht, soweit eine Haftung gesetzlich zwingend vorgeschrieben ist.
§ 11 Laufzeit des Reit-Abonnements
1. Das Reit-Abonnement wird auf monatlicher Basis abgeschlossen.
2. Das Abonnement verlängert sich nach Ablauf eines Monats jeweils automatisch und läuft weiter, bis es von einer Vertragspartei gekündigt wird.
3. Das Reit-Abonnement kann monatlich mit einer Frist von einem Monat gekündigt werden.
4. Das Recht beider Vertragsparteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
§ 12 Kündigung
Die Kündigung kann in Textform, beispielsweise per E-Mail oder Nachricht, erklärt werden. Entscheidend für die Einhaltung der Kündigungsfrist ist der Zugang der Kündigung bei der jeweils anderen Vertragspartei.
§ 13 Änderungen persönlicher Daten
Änderungen der für die Vertragsdurchführung erforderlichen Kontaktdaten sind ELKIMA zeitnah mitzuteilen.
§ 14 Schlussbestimmungen
1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
2. Zwingende gesetzliche Rechte des Vertragspartners werden durch diese AGB nicht eingeschränkt.
3. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, richtet sich der Inhalt des Vertrages insoweit nach den gesetzlichen Vorschriften. Die Wirksamkeit der übrigen Vertragsbestimmungen bleibt davon unberührt.
Stand: September 2026
